Warum muss ich manche Untersuchungen oder Therapien beim Arzt selbst zahlen, obwohl ich gesetzlich krankenversichert bin?
Gesetzliche Krankenkassen finanzieren z.T. nur einen Mindeststandard an medizinischer Versorgung, bzw. vergüten diese dem Arzt so gering, dass die Leistung nicht kostendeckend erbracht werden kann.
Im SGB V (Gesetzbuch) steht hierzu:
… die Leistungen der Krankenkassen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen nicht über das Maß des Notwendigen hinausgehen, sonst werden die gesetzlichen Krankenkassen diese nicht genehmigen.
Das bedeutet konkret, dass der Arzt vor jeder Untersuchung oder Therapie überprüfen muss, ob diese Kriterien erfüllt sind. Andernfalls darf er sie nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Ein Beispiel: Eine reisemedizinische Beratung einschließlich Reiseimpfungen ist für die geplante Reise sinnvoll. Die Reise an sich ist jedoch nicht medizinisch erforderlich, weshalb auch die damit verbundene Beratung nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden kann. Diese privat finanzierten Leistungen nennt man auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).
