Wie verhält es sich in Bezug auf Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht?
Angehörige von Heilberufen sind gesetzlich zur strikten Einhaltung der Schweigepflicht verpflichtet. Ihre Patientendaten dürfen nur weitergegeben werden, wenn Sie Ihren Arzt von dieser Schweigepflicht entbinden. Dies gilt auch in Bezug auf Ihre Angehörigen, es sei denn Sie hinterlegen eine schriftliche Einverständniserklärung.
