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Terminmanagement

in eigener Sache:

Warum wird die Anzahl der Arzttermine für gesetzlich versicherte Patienten* eingeschränkt?

Seit ca. 3 Jahren behandelt die Praxis Dr. Schwarz pro Quartal ca. 150 -200 gesetzlich versicherte Patienten für umsonst (d.h. ohne Bezahlung durch die Krankenkassen). Das Honorarbudget dafür wurde nie bereitgestellt, obwohl die Krankenkassen und die jeweiligen Gesundheitsminister dies in Aussicht gestellt hatten.
Durch unser engagiertes Covid-19 Impfsystem wurden 2020/2022 zahlreiche Neupatienten behandelt. Die Behandlung wurde zuerst vergütet, aber im Nachhinein bereinigt, sodass das der Praxis zustehende Honorar dauerhaft gekürzt wurde.
Gleichzeitig steigen Personal-, Miet- und Betriebskostenausgaben um ca. 12%. Demgegenüber zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur 2,0% mehr im Jahr 2023 . Diese Lücke von 10,0%  wird nicht ausgeglichen obwohl den Krankenkassenvertretern diese Unterfinanzierung bewusst ist. Deshalb ist die Praxis gezwungen sich perspektivisch stärker auf Privatpatienten, Privatleistungen und Selbstzahlerleistungen zu fokussieren.
Mir fällt es schwer, diesen Weg zu gehen, der jedoch angesichts der mangelnden Wertschätzung unserer Arbeit seitens der Politik und auch der Krankenkassen von mir nun als richtig eingeschätzt wird.

Damit Sie wissen, um welche Summen es sich hier handelt, gebe ich Ihnen einen kurzen Einblick in die Abrechnung.

Das Honorarbudget für gesetzlich versicherte Patienten* beträgt pro Patient* und pro Quartal (RLV+QZV) ca. 38,74€ (STAND: März 2023).
Mit diesem Budget sind ärztliche Gespräche, Behandlungen, EKG’s, Belastungs EKG’s und Lungenfunktionsteste abgegolten. D.h. kommt derselbe Patient* häufiger im Quartal, teilt sich die Pauschale durch die Anzahl der Besuche (bei 2 Arztkonsultationen: 19,35€/Arztbesuch). Die Patientenanzahl pro Praxis wird ebenso begrenzt. Patienten, die oberhalb dieser Zahl behandelt werden, werden nicht vergütet.

Was ändert sich nun für mich als Patient* ?

TERMINE:

Privatpatienten* und gesetzlich versicherte Patienten* können sich online Termine buchen. Ist ein sehr kurzfristiger Termin gewünscht, können sich auch GKV-Patienten einen Selbstzahlertermin buchen. Wir haben hierfür extra Termine reserviert. Diese werden nach der GOÄ in Rechnung gestellt (Beispiel Selbstzahlertermin 10min : ca. 31€). Am Behandlungstag erhalten die Patienten diesen Kostenvoranschlag und zahlen vor Ort.

AKUTERKRANKUNGEN:

Täglich bieten wir die erste Sprechstunde als offene Sprechstunde (ohne Termine/Begrenzung der Patientenzahl auf täglich 15 Patienten) an.
Wir möchten Ihnen auch in Zukunft unser gesamtes Diagnostik- und Behandlungsspektrum anbieten.

Die Expresstermine (Selbstzahlertermine) für gesetzlich versicherte Patienten bieten wir als Zusatzleistung/Ergänzung an. Die Buchung dieses Termins erfolgt im Terminkalender für Privatpatienten. Kostenfreie Alternativen für gesetzlich versicherte Patienten ist der Normaltermin (Termine siehe Kalender) oder die tägliche Akutsprechstunde (Begrenzung der Patientenzahl auf täglich 15 Patienten).

Ihr Dr. Carsten Schwarz

* zur Vereinfachung der Leseweise habe ich das generische Maskulinum gewählt. Patient bezieht sich somit hier auf m/w/d.

Dr Carsten Schwarz